Der Studienausschuss (StAu) wird zu gleichen Anteilen von Professor:innen, Student:innen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden gebildet und wird vom Studiendekan oder der Studiendekanin geleitet.
Zusammen mit dem Studiendekan ist der Studierendenausschuss zuständig für die Studierbarkeit und der Beratung und Betreuung nach §1 Abs. 2 TUD-Gesetz.
In diesem Gremium werden unter anderem auch die Vorlesungs-Evaluations-Ergebnisse besprochen und aufgearbeitet. Im Gegensatz zu anderen Gremien haben die Professoren im Studienausschuss keine absolute Mehrheit, was den Studierenden große Mitgestaltungsmöglichkeiten an ihrem eigenen Studium eröffnet.


