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QSL-Kommission

Als Ersatz für die Studiengebühren wurde vom Land das “Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen” erlassen, nach diesem bekommen die Hochschulen in Hessen insgesamt 46 Mio € pro Semester, aufgeteilt nach Anzahl der Studierenden. An der TU laufen die Mittel unter dem Begriff QSL, an der h_da heißen sie QV, gemeint ist das Gleiche.

Es gibt an jedem Fachbereich eine QSL-Kommission die über die Anträge von ProfessorInnen oder auch der Fachschaft entscheidet. Diese Kommission ist zu 50% mit Studierenden besetzt, so dass wir hier das stärkste Mitspracherecht im Vergleich zu den anderen akademischen Gremien haben.